Immobilienmakler
Eine neue passende Wohnung zu finden ist nicht unbedingt einfach. Je nach Stadt kann sich die Suche nach einer schönen, ruhig gelegenen und nicht allzu teuren Wohnung schon einmal über mehrere Wochen oder sogar Monate hinziehen. Eine mögliche Alternative ist hier der Immobilienmakler. Er unterstützt bei der Suche nach dem passenden Objekt, ganz egal ob nach einer Wohnung oder einem Haus gesucht wird. Auch was die Art der Immobilie (Kauf- oder Mietimmobilie) betrifft, ist ein Immobilienmakler immer eine gern gesehene Unterstützung.
Wer dabei den Makler beauftragt, ist im Wesentlichen völlig frei entscheidbar. Insbesondere bei Mietimmobilien wird der Immobilienmakler gern von dem Vermieter engagiert um ihn bei der Suche nach einem passenden Mieter zu unterstützen. Der Makler übernimmt in einem solchen Fall sämtliche administrativen Arbeiten wie beispielsweise das Schalten einer Anzeige, die Vorführungen der Immobilie und natürlich auch die Gespräche mit dem potentiellen Mieter. Sämtliche Unterlagen, die er vom Interessenten bei der Immobilien -
Begehung erhält, leitet der Immobilienmakler an den Vermieter weiter und gibt ggf. noch eine Empfehlung für den neuen Mieter. Die tatsächliche Entscheidung liegt dann jedoch beim Vermieter, der diese in vielen Fällen auch durch den Makler mitteilen lässt.
Die andere Seite ist die des Interessenten unabhängig davon ob er auf der Suche nach einer Miet- oder einer Kaufimmobilie ist, kann auch er einen Makler engagieren um ein passendes Objekt zu finden. Auch in diesem Fall übernimmt der Immobilienmakler sämtliche administrative Aufgaben und sucht nach einer passenden Immobilie, die er dann seinem Auftraggeber vorstellt. Die Entscheidung welches der Objekte schließlich das neue Heim werden soll, liegt dann bei Interessenten selbst und ist nur in einigen wenigen Fällen auch vom Eigentümer abhängig.
Unabhängig wer jedoch den Makler beauftragt, fallen grundsätzlich immer für den Mieter bzw. Käufer Gebühren an, die er an den Immobilienmakler zu entrichten hat. Der Betrag richtet sich dabei nach der Höhe des Kaufpreises bzw. der Miete und wird bereits im Vorfeld geklärt oder bekannt gegeben.