Laufende Kosten

Ein nicht zu unterschätzender Punkt bei der Planung eines Umzugs in eine neue Wohnung sind natürlich die laufenden Kosten. Mit Mietzahlung oder der Abtragung der Hypothek ist es leider nicht getan. Eine wichtige Frage für die Wohnungssuche ist deshalb zunächst, wie die Wohnung beheizt wird und welche Kosten also monatlich für Heizung und die Warmwasserbereitung entstehen. Bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Heizsystem sollte im Vorfeld natürlich auch geklärt werden, wie die Umlagen berechnet werden und ob es Einzelzähler für den Energieverbrauch gibt. Zu den laufenden Kosten kommt natürlich auch der individuelle Stromverbrauch hinzu.



Zusätzlich zu diesen individuellen Nebenkosten gesellen sich dann die Umlagen, die von Seiten des Vermieters auf den Wohnungsinhaber zukommen. Umlagefähig sind die Gebühren für Straßenreinigung, Müllabfuhr, Kaminreini- gung, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc. In der Regel wird der Vermieter eine Pauschale auf die monatliche Miete erheben. Der Vermieter ist verpflichtet, eine exakte Nebenkostenabrechnung für jedes Jahr vorzunehmen und dem Mieter „auf Wunsch auch mit den vorhandenen Belegen“ vorzulegen. Daraus können sich dann Erstattungen oder Nachforderungen ergeben.


 

 
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