Mietvertrag
Der Mietvertrag beinhaltet die jeweiligen Rechte von Mietern und Vermietern einer Immobilie. Seine Schriftform ist bei Wohnungen nur vorgeschrieben, wenn eine Befristung vereinbart werden soll; ein rein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist aus Gründen der Beweissicherung im Streitfall jedoch zu bevorzugen.
Der Mietvertrag muss die Lage der vermieteten Wohnung sowie ihre Größe enthalten; zusätzlich empfiehlt sich ein Hinweis auf die Hausordnung sowie auf die anfängliche Höhe der Mietzahlung einschließlich der Möglichkeiten einer Mieterhöhung. Dabei ist zwischen der eigentlichen Miete und der Vorauszahlung für die Nebenkosten zu trennen; wichtig für den Vermieter ist, dass nur im Mietvertrag ausdrücklich genannte Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.
Häufig werden im Mietvertrag Formulierungen verwendet, welche unwirksam sind. Dass das Verbot des Übernachtens von Gästen unzulässig ist, kann mittlerweile als bekannt vorausgesetzt werden, es wird kaum noch verwendet. Viele Vermieter schreiben jedoch weiterhin ein generelles Tierhaltungsverbot in den Mietvertrag, obgleich auf diese Weise das komplette Verbot unwirksam wird; besser ist es, lediglich das Halten größerer Tiere von einer ausdrücklichen Erlaubnis abhängig zu machen.















