Wohnung mieten

Bei der Anmietung einer Wohnung kommt in der Regel ein Standardmietvertrag zustande. Für den Mieter ist es wichtig, dass er eventuelle Nebenabreden mit seinem Vermieter in diesem Mietvertrag dokumentieren lässt. Um Problemen bei einer späteren Auflösung des Mietvertrages zu vermeiden, sollte dem Mietvertrag ein Wohnungsübergabeprotokoll beigefügt werden. Alle offensichtlichen Mängel müssen hier verzeichnet sein. Stellt der Mieter im Nachhinein verdeckte Mängel an der gemieteten Wohnung fest,



sollte er diese umgehend dem Vermieter melden. Werden die Mängel von Vermieterseite nicht beseitigt, weil sie z.B. keine Mietwertminderung darstellen, ist so aber auf jeden Fall dokumentiert, dass der Mieter für diese Mängel nicht verantwortlich gemacht werden kann. Wer all diese Dinge berücksichtigt, kann am Ende in Ruhe eine Wohnung mieten ohne im Nachhinein eine böse Überraschung zu erleben.


 

 
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